Baunebenkosten


Die Baunebenkosten sind in der Kostengliederung der DIN 276, Kostengruppe 700 aufgelistet und sind eine spezielle Gruppe der Baukosten. Baunebenkosten beinhalten: 

  • Kosten für  Architekten- und Ingenieurleistungen, wie Planungen, Ausschreibungen, Bauleitung, Bauführung und Bauabrechnung
  • Kosten für Verwaltungsleistungen bei Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens
  • Kosten der Behördenleistungen, wie Prüfungen und Genehmigungen 
  • Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel, z.B. Maklerprovisionen, Gerichts- und Notarkosten einmalige Geldbeschaffungskosten, Hypothekendisagio, Kreditprovisionen und Spesen, Wertberechnungs- und  Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungskosten, Kapitalkosten und Erbbauzinsen
  • Kosten der Beschaffung und Verzinsung der Zwischenfinanzierungsmittel einschließlich der gestundeten Geldbeschaffungskosten, Steuerbelastungen des Baugrundstücks
  • Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen, - Fremdkapitalkosten, Annuitäten und Bewirtschaftungskosten

In der Regel kann man ca. 15 - 20 % der Baukosten für die Baunebenkosten veranschlagen. 

 

Architektur-Lexikon