Bauträger
Plant und realisiert gewerbsmässig (ohne selbst Bauleistungen zu
erbringen) als Bauherr in eigenem Namen für
eigene oder fremde Rechnung (schlüsselfertige) Bauvorhaben unter
Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern. Vor Erhalt und Verwendung
der vorgenannten Vermögenswerte hat der Bauträger nach der
Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung
(schlüsselfertige) Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von
Erwerbern. Vor Erhalt und Verwendung der vorgenannten Vermögenswerte hat
der Bauträger nach der "Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)“ u.a. in
Höhe dieser Werte Sicherheiten zu leisten oder eine zu diesem Zweck geeignete Versicherung abzuschließen.
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