Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offen oder geschlossen festgesetzt werden.
  • In der offenen Bauweise werden Gebäude mit seitlichem Grenzabstand (Bauwich ) zueinander als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet.
  • In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, dass die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert.

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