Gebrauchtimmobilie
Im Gegensatz zur neu errichteten,
vor dem Erstbezug stehenden Immobilie i.d.R. Objekt,
das bereits bewohnt ist oder war. Demgegenüber unterscheidet das
Eigenheimzulagengesetz nach dem Zeitpunkt der Anschaffung:
Gebrauchtimmobilien sind danach Wohnungen, die nicht spätestens bis zum
Ende des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres angeschafft worden sind. Bedingt durch Baualter,
Zustand und Ausstattung häufig preiswerter und vielfach günstiger
gelegen als Neubauten.
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