Geschossflächenzahl


Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (siehe BauNVO). Im Bebauungsplan ist die Geschossflächenzahl ein  festgesetzter Wert, um eine Bebauungsdichte zu vermeiden. Es gibt eine einfache Formel, mit der man die zulässige Gesamt-Geschossfläche des Gebäudes ermitteln kann: Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = zulässige Gesamt-Geschossfläche. Ein Beispiel: Die Geschossflächenzahl mit dem Wert 0,8 bedeutet, dass auf einem "1.000" Quadratmeter großen Grundstück insgesamt höchstens "800" Quadratmeter BGF (fläche wird nach den Außenmaßen eines Gebäudes ermittelt) errichtet werden dürfen. Dabei bleibt zunächst offen, wie sich die Geschoßflächen verteilen, ob also in die Höhe oder in die Breite gebaut wird, da die Anzahl der Geschoße durch andere Vorschriften geregelt wird.

 

Architektur-Lexikon