Konstruktions-Grundflächen


Konstruktions-Grundflächen
dürfen in gewerblichen Räumen gemäß GIF und Din 277 nicht in die Mietfläche einfliessen. Konstruktions-Grundflächen umfassen folgende Flächen: 
  1. Außenwände 
  2. Grundflächen von aufgehenden Bauteilen wie Wände und Stützen, die zur konstruktiven, d.h. tragenden und/oder aussteifenden Raumbildung eines Bauwerkes notwendig sind 
  3. Grundflächen der Umschließungswände, technischen Funktions- und Verkehrsflächen
  4. Grundflächen der Installationskanäle und -schächte, Schornsteine sowie Kriechkeller, die gemäß DIN 277 Konstruktions-Grundfläche sind.

 

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