Tiefgarage
Tiefgaragen sind Garagen, deren Fußböden im Mittel nicht weniger als 1,50 m unter der Geländeoberfläche liegen. Für die Planung einer Tiefgarage müssen bestimmte Maße eingehalten werden. Ein Stellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Die Breite hängt davon ab, ob die Längseiten durch Stützen, Wände oder andere Bauteile begrenzt sind. Besteht eine Begrenzung auf beiden Längsseiten, so muss der Stellplatz 2, 5 m breit sein. Trifft die Begrenzung nur auf einer Längseite zu, dann reicht eine Breite von 2,4 m und wenn der Stellplatz an beiden Längsseiten offen ist, kann der Stellplatz auch nur 2,3 m breit sein. Stellplätze für Behinderte müssen mindestens 3,5 m breit sein.
- Bei einer Stellplatzanordnung von 90 ° zur Fahrgasse muß die Fahrgasse 5,5 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
- Bei einer Stellplatzanordnung von 60 ° zur Fahrgasse muß die Fahrgasse 3,5 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
- Bei einer Stellplatzanordnung von 45 ° zur Fahrgasse muß die Fahrgasse 2,75 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
- Bei geringeren Stellplatzbreiten erhöht sich die Breite der Fahrgasse. Mehr Details dazu kann man z. B. in § 10 der Garagenverordnung in der Hamburgischen Bauordnung nachlesen.






Kommentare
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Guddei
Bezüglich der Berechnung der Breite der einzelnen Stellplätze auf der Fläche, die für zwei Fahrzeuge vorgesehen ist, hätte mich gerne gewusst, ob es richtig ist, wenn von der Wand bis zur Hälfte der Stütze gerechnet wird und das Ergebnis durch 2 dividiert wird.
D.h. widerum der Raum in Verlängerung der Säule ist sozusagen nicht nutzbar.
Die breite des Parkplatzes wird also explizit nicht von der Mitte der Säule aus gemessen? Gerade bei einer Reihung mehrerer Parkplätze mit Säulen, kommt da ja schon eine ganze Menge an "totem" Raum zusammen.
Architektur-Lexikon:
s. Beitrag #3 zum Kommentar #2.
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