Umbauter Raum
Der Umbaute Raum eines Gebäudes ist das Volumen, welches von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerkes umschlossen wird. Nicht zum Brutto Rauminhalt gehören die Rauminhalte von Bauteilen, soweit sie für den umbauten Raum von untergeordneter Bedeutung sind, z.B. Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen, Dachgauben, konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprüngean den Außenflächen, auskragende Sonnenschutzanlagen, Lichtkuppeln, Schornsteinköpfe, Dachüberstände, soweit sie nicht Überdeckungen für Bereiche sind, die allseitig in voller Höhe umschlossen sind (DIN 277-1).
Der Umbaute Raum wird auch als Brutto-Rauminhalt (BRI) bezeichnet.
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