Vorweggenehmigung
Eine Vorweggenehmigung für ein Bauvorhaben kann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die formelle Planreife liegt vor
- die materielle Planreife liegt vor und das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs überein
- der Antragsteller erkennt die künftigen Festsetzungen für sich und seinen Rechtsnachfolger schriftlich an
- die Erschließung des Grundstückes ist gesichert
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