Eine Teilplanreife liegt vor, wenn an Bebauungsplan -Entwürfen - nach durchgeführter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - Änderungen oder Ergänzungen erfolgen sollen. In Fällen der Teilplanreife kann ein Vorhaben vor der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zugelassen werden. Die Entscheidung steht im Ermessen der Verwaltung, doch die Baugenehmigung ist zu erteilen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Baugenehmigung sind folgende:
  1. die formelle Planreife und die materielle Planreife liegen für diesen Teilbereich des Plans vor
  2. das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs überein
  3. der Antragsteller erkennt die künftigen Festsetzungen für sich und seinen Rechtsnachfolger schriftlich an
  4. die Erschließung ist gesichert

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