Das Bestandsverzeichnis des Grundbuches enthält das Verzeichnis sämtlicher Grundstücke, jeweils unter einer gesonderten Nummer.

Mit aufgeführt werden je nach Gemarkung, Flur, Flurstück, Liegenschaftsbuch (= Verbindung zum Liegenschaftskataster), Wirtschaftsart, Lage und Größe, sowie sämtliche mit dem Eigentum verbundenen Rechte. Außerdem sind Teilungen sowie Zu- und Abschreibungen vermerkt, im Allgemeinen auch die Straßenbezeichnungen und Hausnummern.

Ähnliche Artikel

Grundbuch ■■■■
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Grundbuchamt geführt wird und dort auch eingesehen . . . Weiterlesen
Realteilung ■■■■
Eine Realteilung bedeutet, dass ein Grundstück in zwei oder mehrere kleinere Grundstücke geteilt werden . . . Weiterlesen
Grundstücksteilung ■■■■
Die Grundstücksteilung oder auch Parzellierung beschreibt die Teilung eines bestehenden Grundstücks. . . . Weiterlesen
Baulast ■■■
Die Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers . . . Weiterlesen
Grundbuchamt ■■■
Zu den Aufgaben des Grundbuchamts gehört es, die Grundbücher und die Grundakten zu führen. In . . . Weiterlesen
Erbbaurecht ■■■
Das Erbbaurecht ist nach § 1 ErbbauVO ein veräußerliches und vererbliches, grundstücksgleiches Recht, . . . Weiterlesen
Auflassungsverfügung ■■■
Unter einer Auflassungsverfügung versteht man die Einigung zwischen dem Grundstücksverkäufer und dem . . . Weiterlesen
Grundstück ■■■
Ein Grundstück ist ein räumlich abgeteilter, fest definierter Teil des Landes. Die genaue Lage und . . . Weiterlesen
Auflassung auf finanzen-lexikon.de■■■
Als Auflassung bezeichnet man die Einigung zwischen dem Veräußerer und Erwerber einer Immobilie (Haus, . . . Weiterlesen
Grundschuld auf finanzen-lexikon.de■■■
Die Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen . . . Weiterlesen