Ein Bauträger plant und realisiert gewerbsmäßig (ohne selbst Bauleistungen zu erbringen) als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung (schlüsselfertige) Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern.

Vor Erhalt und Verwendung der vorgenannten Vermögenswerte hat der Bauträger nach der "Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)" u.a. in Höhe dieser Werte Sicherheiten zu leisten oder eine zu diesem Zweck geeignete Versicherung abzuschließen.