Die Bauaufsicht dient zur Kontrolle und Einhaltung von baurechtllichen, bautechnischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und zur Gefahrenabwehr.

Sie wird durch die Bauaufsichtsbehörde, die mit dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst ist, ausgeführt. Die vom Architekten eingesetzten Bauleiter und Bauführer unterliegen dieser Bauaufsicht. Die Zuständigkeit der Bauaufsicht wird in den jeweiligen Landesbauordnungen bestimmt.

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