Laut Bauordnung ist an jeder Baustelle vom Bauherrn ein gut sichtbares Baustellenschild anzubringen. Das Schild muss folgende Informationen mindestens enthalten: Bezeichnung des Bauvorhabens, Name und Anschrift des Bauleiters sowie des Architekten bzw. Entwurfsverfassers und des Unternehmens für den Rohbau. Das Schild darf erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens entfernt werden.
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