Laut Bauordnung ist an jeder Baustelle vom Bauherrn ein gut sichtbares Baustellenschild anzubringen. Das Schild muss folgende Informationen mindestens enthalten: Bezeichnung des Bauvorhabens, Name und Anschrift des Bauleiters sowie des Architekten bzw. Entwurfsverfassers und des Unternehmens für den Rohbau. Das Schild darf erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens entfernt werden.

Ähnliche Artikel

Baubeginn ■■■■
Der Baubeginn erfolgt nach Erhalt des Baufreigabescheins und der Erfüllung der in der Baugenehmigung vorliegenden . . . Weiterlesen
Bautagebuch ■■■■
Das Bautagebuch eines Architekten , Bauleiters, Bauherrn dient zur Dokumentation der täglichen Fortschritte . . . Weiterlesen
Homeoffice ■■■
Homeoffice (auch Home-Office, zu deutsch: "Heimatbüro" bzw. "Büro im eigenen Wohnhaus") ist eines der . . . Weiterlesen
Architektenhonorar ■■■
Das Architektenhonorar ist meist ein bestimmter Prozentsatz der Baukosten und stellt die wesentliche . . . Weiterlesen
Designhaus ■■■
Ein Designhaus (Architektenhaus) ist ein Haus, das nach den Wünschen des Bauherrn individuell von einem . . . Weiterlesen
Baumängel ■■■
Ein Baumangel ist eine Abweichung von der beauftragten Leistung. Baumängel können sich auf Eigenschaften . . . Weiterlesen
Abnahme ■■■
Mit der Abnahme, die die (Landes-)Bauordnung vorsieht, bestätigt der Bauherr, dass alle vereinbarten . . . Weiterlesen
Bauaufsicht ■■■
Die Bauaufsicht dient zur Kontrolle und Einhaltung von baurechtllichen, bautechnischen und berufsgenossenschaftlichen . . . Weiterlesen
Bauleistungsversicherung ■■■
Die Bauleistungsversicherung sichert den Bauherren eines Bauvorhabens während der gesamten Bauzeit gegen . . . Weiterlesen
Bausatzhaus ■■■
Bei einem Bausatzhaus übernimmt der Bauherr den Roh- und Innenausbau selbst. Einige Firmen liefern das . . . Weiterlesen