Laut Bauordnung ist an jeder Baustelle vom Bauherrn ein gut sichtbares Baustellenschild anzubringen. Das Schild muss folgende Informationen mindestens enthalten: Bezeichnung des Bauvorhabens, Name und Anschrift des Bauleiters sowie des Architekten bzw. Entwurfsverfassers und des Unternehmens für den Rohbau. Das Schild darf erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens entfernt werden.

Ähnliche Artikel

Architektenhonorar ■■■■■■
Das Architektenhonorar ist meist ein bestimmter Prozentsatz der Baukosten und stellt die wesentliche . . . Weiterlesen
Zeitplanung ■■■■■
Die Zeitplanung im Architekturkontext bezeichnet den strategischen Prozess, bei dem Architekten, Bauleiter . . . Weiterlesen
Compliance ■■■■■
Compliance im Architekturkontext bezieht sich auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Normen und . . . Weiterlesen
Baubeginn ■■■■■
Der Baubeginn erfolgt nach Erhalt des Baufreigabescheins und der Erfüllung der in der Baugenehmigung . . . Weiterlesen
Bautagebuch ■■■■■
Das Bautagebuch eines Architekten, Bauleiters, Bauherrn dient zur Dokumentation der täglichen Fortschritte . . . Weiterlesen
Begehung ■■■■■
Im Architektur-Kontext bezeichnet eine Begehung den Vorgang, bei dem Architekten, Bauherren, Planer oder . . . Weiterlesen
Sicherheit ■■■■■
Die Sicherheit auf Baustellen ist ein entscheidender Aspekt in der Bauindustrie, der sowohl Arbeitgeber . . . Weiterlesen
Ausbau ■■■■
Mit Ausbau bezeichnet man die Fertigstellung des Innenbereichs eines Gebäudes, nachdem der Rohbau erstellt . . . Weiterlesen
Gewährleistung ■■■■
Architekt und Bauunternehmer haben zeitlich befristet für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße . . . Weiterlesen
Bauablauf ■■■■
Bauablauf bezeichnet im Architekturkontext die geplante Abfolge von Aktivitäten und Arbeitsphasen, die . . . Weiterlesen