Nach Beendigung der Bauleistungen werden die geleisteten Arbeiten nach Gewerken getrennt vermessen, aufgemessen und gemäß der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und des Leistungsverzeichnisses (LV) in Geldwerten berechnet. Das Aufmaß ist also die Grundlage für die Kostenabrechnung.

Im Aufmaß werden Fläche, Länge oder Volumen der Bauleistung bestimmt. Nicht erforderlich ist das Aufmaß, wenn vorher ein Festpreis vereinbart wurde. Wieder anders wird bei Regiearbeiten abgerechnet.

Ähnliche Artikel

Ausschreibung ■■■■■■
Durch die Ausschreibung werden Bauaufträge vergeben und Baukosten ermittelt. Der Architekt sendet eine . . . Weiterlesen
Baumangel ■■■■
Ein Baumangel ist die Abweichung vom vertraglich geschuldeten Zustand. Eine Diskrepanz zwischen . . . Weiterlesen
Bauunternehmen ■■■
Ein Bauunternehmen ist ein Unternehmen der Bauwirtschaft, das Leistungen im Hochund Tiefbau sowie andere . . . Weiterlesen
Baukosten ■■■
Baukosten sind die bei einem Hausbau anfallenden Kosten. Diese betreffen das Grundstück, die Kosten . . . Weiterlesen
GAEB ■■■
GAEB ist die Abkürzung für: Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen. Durch den GAEB wird die Datenverarbeitung . . . Weiterlesen
Fertigtreppe ■■
Fertigtreppen werden im Werk vorgefertigt, so dass eine schnelle und saubere Montage auf der Baustelle . . . Weiterlesen