Abbruch, Abriss oder auch Rückbau bezeichnet das gänzliche oder teilweise Abtragen von Bauten aller Art. Bei baufälligen oder ordnungswidrig errichteten Gebäuden, die die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung gefährden, kann von der Bauaufsichtsbehörde ein Abbruch verfügt werden. Ein Abbruch ist zu jederzeit genehmigungsbedürftig.


Abbruch Stahbetonkonstruktion

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