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Das Lexikon über Architektur mit zahlreichen Beiträgen (Beispiele): +++& 'Abkürzungen', 'Auskragung', 'Abgehängte Decken'

Abbinden heißt der mit Trocknung und Verfestigung verbundene chemo-physikalische Prozess, in dessen Verlauf sich bei Mörtel , Stuck und anderen Baumaterialien die Substanzen mit den Lösungs- bzw. Verdünnungsmitteln so verbinden, dass diese nicht wieder durch die gleichen Mittel aufgelöst werden können.

Abbruch, Abriss oder auch Rückbau bezeichnet das gänzliche oder teilweise Abtragen von Bauten aller Art. Bei baufälligen oder ordnungswidrig errichteten Gebäuden, die die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung gefährden, kann von der Bauaufsichtsbehörde ein Abbruch verfügt werden. Ein Abbruch ist zu jederzeit genehmigungsbedürftig.


Abbruch Stahbetonkonstruktion

Abdeckung --->Abdeckung

Die Abdichtung ist eine Maßnahme, um Bauwerke oder Bauteile vor Wasser und Feuchtigkeit zu schützen (gemäß DIN "18195"). Sie bedeckt oder umschließt gefährdete Bauteile und verhindert das Eindringen von Bodenfeuchtigkeit, Sicker- oder Schichtenwasser sowie drückendem und nicht drückendem Grundwasser.

Die Abwässer eines Gebäudes werden durch Abflussrohre in die Sickergrube oder den Revisionsschacht mit Anschluss an den Abwasserkanal geleitet.

Abgehängte Decken werden unter vorhandene Decken als zweite Ebene eingezogen. Der Trockenbauer montiert dazu Metallprofile und beplankt diese mit Gipskartonplatten.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung für Wohnungen, die baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind (z. B. durch Wände und Decken, die Schallschutz und Wärmeschutz gewährleisten, und einen eigenen abschließbaren Zugang).


Der Abhängling ist ein herabhängender, zapfenförmiger Knauf, der die Gewölberippen zusammenfasst. Er wurde als Fortführung des Schlußsteins an spätgotischen Gewölben verwendet, aber auch schon an Balkendecken und Dachstühlen einiger romanischer und frühchristlicher Kirchen.

Im Bauwesen werden zur Vereinfachung diverse Abkürzungen verwendet. Hier finden Sie die wichtigsten Abkürzungen:

Mit der Abnahme, die die (Landes-)Bauordnung vorsieht, bestätigt der Bauherr, dass alle vereinbarten Leistungen vertragsgemäß erbracht worden sind. Die vereinbarten Leistungen sind im Leistungsverzeichnis aufgelistet.