Als anerkannte Regeln der Technik werden alle bautechnischen Vorgehensweisen bezeichnet, die wissenschaftlich anerkannt sind und sich im Praxiseinsatz bewährt haben. Jede Bauleistung, die diesen Regeln nicht entspricht, kann als mangelhaft bewertet werden. In diesem Fall könnte der Bauherr Gewährleistungsansprüche geltend machen.

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