Ein Bauträger plant und realisiert gewerbsmäßig (ohne selbst Bauleistungen zu erbringen) als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung (schlüsselfertige) Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern.

Vor Erhalt und Verwendung der vorgenannten Vermögenswerte hat der Bauträger nach der "Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)" u.a. in Höhe dieser Werte Sicherheiten zu leisten oder eine zu diesem Zweck geeignete Versicherung abzuschließen.

Ähnliche Artikel

Baubeginn ■■■
Der Baubeginn erfolgt nach Erhalt des Baufreigabescheins und der Erfüllung der in der Baugenehmigung vorliegenden . . . Weiterlesen
Bauleistungsversicherung ■■■
Die Bauleistungsversicherung sichert den Bauherren eines Bauvorhabens während der gesamten Bauzeit gegen . . . Weiterlesen
Baustellenschild ■■
Laut Bauordnung ist an jeder Baustelle vom Bauherrn ein gut sichtbares Baustellenschild anzubringen. . . . Weiterlesen
Architektenhonorar ■■
Das Architektenhonorar ist meist ein bestimmter Prozentsatz der Baukosten und stellt die wesentliche . . . Weiterlesen
Baumängel ■■
Ein Baumangel ist eine Abweichung von der beauftragten Leistung. Baumängel können sich auf Eigenschaften . . . Weiterlesen
Designhaus ■■
Ein Designhaus (Architektenhaus) ist ein Haus, das nach den Wünschen des Bauherrn individuell von einem . . . Weiterlesen
Baugenehmigung auf wind-lexikon.de■■
Eine Baugenehmigungsbehörde hat eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn die gesetzlichen dem Bauvorhaben . . . Weiterlesen
Weiterbildung ■■
Weiterbildung ist auch für Freiberufler, wie es die meisten Architekten sind, ein wichtiges Thema, da . . . Weiterlesen
Entwurf ■■
Der Entwurf ist der erste schöpferische Akt eines Architekten oder des Bauherrn. Er kann eine ungefähre . . . Weiterlesen
anerkannte Regeln der Technik ■■
Als anerkannte Regeln der Technik werden alle bautechnischen Vorgehensweisen bezeichnet, die wissenschaftlich . . . Weiterlesen