Englisch: Building Energy Act / Español: Ley de eficiencia energética de edificios / Português: Lei de eficiência energética de edifícios / Français: Loi sur la performance énergétique des bâtiments / Italiano: Legge sull'efficienza energetica degli edifici

Im Architektur Kontext bezeichnet der Begriff Gebäudeenergiegesetz (GEG) das zentrale gesetzliche Regelwerk in Deutschland, das die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und technische Anlagen regelt. Es wurde am 1. November 2020 eingeführt und vereint das frühere Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem einheitlichen Gesetz. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und einen Beitrag zum Klimaschutz im Bauwesen zu leisten.

Das GEG ist damit ein zentrales Instrument der Energie- und Klimapolitik und wirkt sich direkt auf Planung, Bau, Sanierung und Betrieb von Gebäuden aus.

Definition

Das Gebäudeenergiegesetz legt technische Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden fest. Es betrifft:

Neubauten: Vorgaben zur Dämmung, Anlagentechnik, Nutzung erneuerbarer Energien
Bestandssanierungen: Pflichten bei Änderung, Erweiterung oder Ausbau bestehender Gebäude
Heizungs-, Kühl- und Lüftungssysteme: Anforderungen an Wirkungsgrade und Regelung
Energieausweise: Pflicht zur Erstellung und Aushändigung bei Verkauf oder Vermietung
Nachweismethoden: Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Primärenergiebedarfs

Ziel ist das sogenannte Niedrigstenergiegebäude, das nur wenig Energie verbraucht und diese überwiegend aus regenerativen Quellen deckt.

Empfehlungen

Frühzeitige Einbindung von Energieberatern: Bereits in der Entwurfsphase kann das GEG-konforme Konzept optimiert werden.
Ganzheitliche Planung: Gebäudehülle, Haustechnik und Nutzung erneuerbarer Energien müssen aufeinander abgestimmt sein.
Fördermöglichkeiten prüfen: KfW- und BAFA-Programme unterstützen Maßnahmen, die über das GEG hinausgehen.
Zukunftsfähigkeit berücksichtigen: Bereits heute auf Standards wie EH 40 oder EH 40+ achten, um spätere Nachrüstungen zu vermeiden.
Qualitätssicherung durch Nachweise: GEG-konforme Nachweise und Energieausweise müssen korrekt dokumentiert sein.
Rechtslage aktuell halten: Das GEG wird regelmäßig novelliert – ab 2024 gelten neue Anforderungen bei Heizungsmodernisierung.
Nachhaltige Baustoffe einbeziehen: Auch graue Energie und Recyclingfähigkeit sind im Lebenszyklus relevant.

Wichtige Aspekte

Primärenergiebedarf: Zentrale Rechengröße, die den Energiebedarf unter Berücksichtigung der Energiequelle abbildet.
U-Werte der Gebäudehülle: Wärmedurchgangskoeffizienten, die die Dämmqualität von Wänden, Dächern und Fenstern bestimmen.
Erneuerbare Energien: Verpflichtender Anteil bei Neubauten, z. B. durch Photovoltaik, Solarthermie oder Wärmepumpen.
Luftdichtheit: Pflicht zur luftdichten Ausführung – Blower-Door-Tests sichern die Qualität.
Energieausweis: Pflichtdokument bei Verkauf, Vermietung und Neubau – gibt Auskunft über die Energieeffizienz.
Baurechtliche Kontrolle: Bauaufsichtsbehörden und Energieberater prüfen die Einhaltung der Vorgaben.

Risiken und Herausforderungen

Verstöße gegen das GEG: Falsche Nachweise oder Nichteinhaltung können Bußgelder und Nutzungsuntersagungen zur Folge haben.
Kostensteigerung bei Unterschätzung: Späte Anpassungen im Bauprozess können teuer werden – frühzeitige Planung ist essenziell.
Technologieabhängigkeit: Die Einhaltung des GEG kann zu Abhängigkeiten von komplexer Haustechnik führen – Wartungsaufwand beachten.
Überforderung kleiner Bauherren: Komplexität des Gesetzes macht fachliche Beratung notwendig.
Abweichungen im Bestand: Nicht jedes Bestandsgebäude lässt sich einfach GEG-konform sanieren – es gelten Sonderregelungen.
Fehlende Marktverfügbarkeit: Bestimmte Techniklösungen (z. B. Wärmepumpen) sind zeitweise schwer lieferbar.
Schnittstellenprobleme: Architekten, Fachplaner und Bauunternehmen müssen eng zusammenarbeiten – Koordinationsmängel führen zu Fehlern.

Ähnliche Begriffe

Energieeinsparverordnung (EnEV): Vorgängerregelung, heute vollständig im GEG aufgegangen.
Niedrigstenergiegebäude: Gebäude mit sehr hohem Energiestandard – langfristiges Ziel der EU-Richtlinien.
KfW-Effizienzhausstandard: Förderstandard, der über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht.
Wärmeschutzverordnung: Älteres Regelwerk – diente früher als Grundlage für Energieeinsparmaßnahmen.
Energieberatung: Fachdisziplin zur Planung und Prüfung GEG-konformer Gebäude.
Sanierungsfahrplan: Strategisches Instrument für stufenweise energetische Modernisierung.

Zusammenfassung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Architektur Kontext ist das zentrale Regelwerk für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Deutschland. Es definiert technische Anforderungen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Einsatz erneuerbarer Energien. Seine Einhaltung ist Pflicht für Bauherren und Planer – eine frühzeitige, integrierte Planung ist entscheidend für Rechtssicherheit, Förderung und Nachhaltigkeit. GEG-konforme Architektur ist ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Zukunftsfähigkeit des Gebäudebestands.

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