Die Technische Funktionsfläche eines Hauses dient der Unterbringung der zentralen Haustechnik. Hierzu gehören
- die Heizung
- die Aufzugsanlagen
- die Klimaanlage
- Überwachungs- und Sicherheitstechnik
- Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlage)
Nicht dazu gehören alle technisch genutzten Flächen, die einer Wohnung zugeordnet werden können. Z.B. Schalt-, Steuerungs- und Verteilerschränke.