Die Technische Funktionsfläche eines Hauses dient der Unterbringung der zentralen Haustechnik. Hierzu gehören

  • die Heizung
  • die Aufzugsanlagen
  • die Klimaanlage
  • Überwachungs- und Sicherheitstechnik
  • Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlage)

Nicht dazu gehören alle technisch genutzten Flächen, die einer Wohnung zugeordnet werden können. Z.B. Schalt-, Steuerungs- und Verteilerschränke.

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