Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung für Wohnungen, die baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind (z. B. durch Wände und Decken, die Schallschutz und Wärmeschutz gewährleisten, und einen eigenen abschließbaren Zugang).

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Anlage eines Grundbuchblattes und wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt.

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