Nach Beendigung der Bauleistungen werden die geleisteten Arbeiten nach Gewerken getrennt vermessen, aufgemessen und gemäß der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und des Leistungsverzeichnisses (LV) in Geldwerten berechnet. Das Aufmaß ist also die Grundlage für die Kostenabrechnung.

Im Aufmaß werden Fläche, Länge oder Volumen der Bauleistung bestimmt. Nicht erforderlich ist das Aufmaß, wenn vorher ein Festpreis vereinbart wurde. Wieder anders wird bei Regiearbeiten abgerechnet.