Unter einer Auflassungsverfügung versteht man die Einigung zwischen dem Grundstücksverkäufer und dem Erwerber des Grundstücks, dass das Grundstück im Grundbuch auf den Namen des Erwerbers umgeschrieben wird. Vorher sollte man zur Sicherheit das Grundstück vermessen lassen.
Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet. Vollzogen ist der Kauf erst, wenn der neue Besitzer im Grundbuch eingetragen ist. Solange dies nicht geschehen ist, kann man mit einer notariellen Auflassungsvormerkung im Grundbuch verhindern, dass dort für den Käufer nachteilige Verfügungen eingetragen werden und, dass ein anderer Interessent das Grundstück kauft.
Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.

Ähnliche Artikel

Grundbuch auf finanzen-lexikon.de■■■■■■
Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse . . . Weiterlesen
Realteilung ■■■■■
Eine Realteilung bedeutet, dass ein Grundstück in zwei oder mehrere kleinere Grundstücke geteilt werden . . . Weiterlesen
Grundpfandrecht auf finanzen-lexikon.de■■■■■
Grundpfandrecht ist ein Begriff aus dem Finanzwesen, der als Sicherheitsform für die Beleihung von Immobilien . . . Weiterlesen
Kaufpreis auf finanzen-lexikon.de■■■■■
Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsels . . . Weiterlesen
Hypothek ■■■■■
Eine Hypothek im Architekturkontext bezieht sich typischerweise auf eine Form der finanziellen Sicherheit . . . Weiterlesen
Baufinanzierung ■■■■
Die Baufinanzierung umfasst alles, was den notwendigen Kredit vom Immobilienkredit unterscheidet. Da . . . Weiterlesen
Grundbuch ■■■■■■
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Grundbuchamt geführt wird und dort auch eingesehen . . . Weiterlesen
Dienstbarkeit auf wind-lexikon.de■■■■
Eine Dienstbarkeit ist eine Regelung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§1018 BGB) bezüglich der Rechte . . . Weiterlesen
Baulast ■■■■
Die Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers . . . Weiterlesen
Grundstück ■■■■
Ein Grundstück ist ein räumlich abgeteilter, fest definierter Teil des Landes. Die genaue Lage und . . . Weiterlesen