Die Feuerungsverordnung (FeuVo) ist in der Landesbauverordnung festgelegt. Die FeuVo regelt die Aufstellung und den Betrieb von Feuerungsanlagen wie Feuerstätten, Schornsteinen, Brennern, Wärmepumpen sowie die Brennstofflagerung. Überwacht wird diese Regelung vom Bezirksschornsteinfeger.
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