Die Feuerungsverordnung (FeuVo) ist in der Landesbauverordnung festgelegt. Die FeuVo regelt die Aufstellung und den Betrieb von Feuerungsanlagen wie Feuerstätten, Schornsteinen, Brennern, Wärmepumpen sowie die Brennstofflagerung. Überwacht wird diese Regelung vom Bezirksschornsteinfeger.
Ähnliche Artikel | |
Heizraum | ■■■■ |
In der Landes-Feuerungs- und Landesbauverordnung sind Vorschriften für einen Heizraum festgelegt. Heizräume . . . Weiterlesen | |
Absorptionswärmepumpe | ■■ |
Bei der Absorptionswärmepumpe ist der mechanische Kompressor durch einen thermischen Verdichter, der . . . Weiterlesen | |
Geothermie auf umweltdatenbank.de | ■■ |
Geothermie ist die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der Erdoberfläche (Synonym: Erdwärme). . . . Weiterlesen | |
Solare Kühlung auf umweltdatenbank.de | ■■ |
Die Solare Kühlung nutzt die Tatsache, dass gerade wenn die Solaranlage den meisten Strom produziert . . . Weiterlesen | |
Schornstein | ■■ |
Ein Schornstein ist ein Schacht, der Abgase von Feuerstätten über das Dach ins Freie befördert. Folgende . . . Weiterlesen | |
Autozubehör auf allerwelt-lexikon.de | ■ |
Unter Autozubehör versteht man alle Teile eines Autos, die entweder; - ab Werk als Zusatzausstattung . . . Weiterlesen |