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Das Gewerbegebiet GE ist in der Baunutzungsverordnung beschrieben. Hier ein Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO ) vom 23.01.1990 :

In Gewerbegebieten -GE- sind laut §8 zulässig:
  • "Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
  • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Tankstellen
  • Anlagen für sportliche Zwecke"
Ausnahmen sind:
  • "Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind
  • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
  • Vergnügungsstätten"