Das Gewerbegebiet GE ist in der Baunutzungsverordnung beschrieben. Hier ein Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO ) vom 23.01.1990 :
In Gewerbegebieten -GE- sind laut §8 zulässig:
- "Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
- Tankstellen
- Anlagen für sportliche Zwecke"
- "Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
- Vergnügungsstätten"