- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure:

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) legt die Honorare dieser Berufsgruppen fest. Das Honorar kann bis zu 19 % der Gesamtkosten eines öffentlichen Bauprojektes betragen.

Ähnliche Artikel

Architektenhonorar ■■■■■■
Das Architektenhonorar ist meist ein bestimmter Prozentsatz der Baukosten und stellt die wesentliche . . . Weiterlesen
Architektenvertrag ■■■■■■
Der Architektenvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr. Der Architektenvertrag . . . Weiterlesen
Edelstahl ■■■■■
Edelstahl ist ein hochwertiges metallisches Material, das im Architektur Kontext weit verbreitet ist. . . . Weiterlesen
Designhaus ■■■■■
Ein Designhaus (Architektenhaus) ist ein Haus, das nach den Wünschen des Bauherrn individuell von einem . . . Weiterlesen
Leistungsphasen ■■■■■
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterteilt in § 15 die Arbeit des Architekten . . . Weiterlesen
Grundflächenzahl ■■■■
Die im Bebauungsplan festgelegte Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche der Grundstücksfläche . . . Weiterlesen
Kostenschätzung ■■■■
Kostenschätzung im Architektur-Kontext bezieht sich auf den Prozess der Vorhersage der Gesamtkosten, . . . Weiterlesen
Auftragnehmer ■■■■
Auftragnehmer im Architekturkontext bezieht sich auf Einzelpersonen oder Unternehmen, die mit der Ausführung . . . Weiterlesen
Bauablauf ■■■■
Bauablauf bezeichnet im Architekturkontext die geplante Abfolge von Aktivitäten und Arbeitsphasen, die . . . Weiterlesen
Bauherr ■■■■
Ein Bauherr ist die Person, Organisation oder Institution, die den Bau eines Gebäudes oder eines Bauprojekts . . . Weiterlesen