Das Industriegebiet GI wird beschrieben in einem Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO ) vom 23.01.1990 :

In Industriegebieten -GI- sind laut §9 zulässig:
  • Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
  • Tankstellen
Ausnahmen sind:
  • "Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind
  • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale gesundheitliche und sportliche Zwecke."

Ähnliche Artikel

Gewerbegebiet GE ■■■■■■■■■■
Das Gewerbegebiet GE ist in der Baunutzungsverordnung beschrieben. Hier ein Auszug aus der neugefassten . . . Weiterlesen
Kerngebiet MK ■■■■■■■■
Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO ) vom 23.01.1990 :; - In einem Kerngebiet MK . . . Weiterlesen
Allgemeines Wohngebiet WA ■■■■■■
Der Begriff Allgemeines Wohngebiet WA wird beschrieben in einem Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung . . . Weiterlesen
Besondere Wohngebiete WB ■■■■■■
Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO ) vom 23.01.1990 für Besondere Wohngebiete . . . Weiterlesen
Nichtwohngebäude ■■■■■■
Der Begriff Nichtwohngebäude ergibt sich indirekt aus der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO) . . . Weiterlesen
Kleinsiedlungsgebiet WS ■■■■■
Kleinsiedlungsgebiet WS werden beschrieben im Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO . . . Weiterlesen
Dorfgebiete MD ■■■■■
Der Begriff Dorfgebiete MD ist in der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO ) vom 23.01.1990 definiert; . . . Weiterlesen
Reines Wohngebiet WR ■■■■
Reines Wohngebiet WR ist ein Begriff aus der Baunutzungsverordnung; - Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung . . . Weiterlesen
Sonstige Sondergebiete ■■■■
Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO ) vom 23.01.1990 :; - - Sonstige Sondergebiete . . . Weiterlesen
Sondergebiete
Sondergebiete sind in der Baunutzungsverordnung beschriebene besondere Gebiete; - Auszug aus der neugefassten . . . Weiterlesen