Die Objektüberwachung ist die achte Leistungsphase des § 15 der HOAI. In dieser Phase koordiniert der Architekt die Arbeiten auf der Baustelle und achtet darauf, dass alle Arbeiten nach den Leistungsbeschreibungen, den Ausführungsplänen, der Baugenehmigung und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt werden.

Alle Rechnungen müssen überprüft werden, bevor sie zur Bezahlung freigegeben werden. Bei der Abnahme des Gebäudes hat der Architekt das Gebäude auf Mängel zu überprüfen und hat gegebenenfalls die Mängelbeseitigung zu überwachen.