Die Geschosszahl wird im Bebauungsplan angegeben und gibt die mögliche Zahl der Vollgeschosse vor. Die Angabe erfolgt in römischen Zahlen, I steht also für ein Geschoss, II für zwei Geschosse.

Wenn sich um die Ziffer ein Kreis befindet, heißt das, dass die Anzahl verbindlich ist, es muss dann also genau die angegebene Anzahl der Geschosse errichtet werden.

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