Untergeordnete Gebäude sind laut des Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks eingeschossige, oft freistehende Gebäude ohne Feuerstätten. Dazu zählen z.B. Carports , Gartenlauben...
Sie sind nur zum gelegentlichen Aufenthalt von Personen bestimmt und haben geringeren Regenschutzbedarf.
Im Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks erscheinen sie als "Gebäude, untergeordnet".