Ein Grundstück ist ein räumlich abgeteilter, fest definierter Teil des Landes. Die genaue Lage und Begrenzung, der aktuelle Eigentümer und die Lasten auf dem Grundstück werden im Grundbuch verzeichnet.

Grundstücke, die nicht dem allgemeinen Grundstücksverkehr zuzurechnen sind, müssen nicht zwingend im Grundbuch erscheinen. Hierzu gehören Grundstücke des Bundes, der Länder, Kommunen und der Kirche. Auch Eisenbahngesellschaften brauchen für Gleise und Gebäude kein Grundbuch. Wer die Gleisgrundstücke kaufen will, muss die ganze Gesellschaft kaufen.

Es gibt

  • unbebaute Grundstücke
  • bebaute Grundstücke
  • Bauerwartungsland
  • Bauland

Zu den Lasten eines Grundstücks gehören

  • Grundschulden und andere Sicherheiten
  • Lasten, Vorkaufsrechte, Wegerechte, Wohnrechte

 

s.a. Grundstück -->Grundstück

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