Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, die nicht überbaut werden darf. Die Baugrenze wird im Bebauungsplan als Blaue Linie dargestellt.

Gebäude dürfen diese Grenze nicht überschreiten, wobei ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß- je nach Landesbauordnung- zugelassen werden kann. Darüber hinaus können im Bebauungsplan weitere nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen vorgesehen werden (BauNVO ). Baugrenzen werden festgelegt, um die Nachbarn vor übermäßiger Bebauung zu schützen, welche Ihnen Licht und Sonne nehmen könnte oder um erhaltenswerte Bäume zu schützen. Die Baugrenze ist nicht identisch mit der Grundstücksgrenze.

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