Die Bauaufsicht dient zur Kontrolle und Einhaltung von baurechtllichen, bautechnischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und zur Gefahrenabwehr.

Sie wird durch die Bauaufsichtsbehörde, die mit dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst ist, ausgeführt. Die vom Architekten eingesetzten Bauleiter und Bauführer unterliegen dieser Bauaufsicht. Die Zuständigkeit der Bauaufsicht wird in den jeweiligen Landesbauordnungen bestimmt.

Ähnliche Artikel

Baustellenschild ■■■
Laut Bauordnung ist an jeder Baustelle vom Bauherrn ein gut sichtbares Baustellenschild anzubringen. . . . Weiterlesen
Sicherheit ■■■
Die Sicherheit auf Baustellen ist ein entscheidender Aspekt in der Bauindustrie, der sowohl Arbeitgeber . . . Weiterlesen
Architekt ■■
Der Architekt befasst sich mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung . . . Weiterlesen
Bautagebuch ■■
Das Bautagebuch eines Architekten , Bauleiters, Bauherrn dient zur Dokumentation der täglichen Fortschritte . . . Weiterlesen
Bauausführung ■■
- Die Bauausführung ist ein wesentlicher Schritt im Bauprozess, bei dem die Pläne und Entwürfe eines . . . Weiterlesen
Designhaus ■■
Ein Designhaus (Architektenhaus) ist ein Haus, das nach den Wünschen des Bauherrn individuell von einem . . . Weiterlesen
Abnahme ■■
Mit der Abnahme, die die (Landes-)Bauordnung vorsieht, bestätigt der Bauherr, dass alle vereinbarten . . . Weiterlesen
Bauantrag ■■
Ein Bauantrag muss gestellt werden, um eine Baugenehmigung für einen Neu-, An- oder Umbau sowie Nutzungsänderungen . . . Weiterlesen
Autostellplatz ■■
Nach jeder Landesbauordnung sind bei Neubauten jeglicher Art (aber auch bei vielen Umbauten), ausreichend . . . Weiterlesen
Planung ■■
Der Begriff "Planung" bezieht sich auf den Prozess der Vorbereitung, Organisation und Gestaltung von . . . Weiterlesen