Die Entwurfsplanung ist die dritte Leistungsphase des § 15 der HOAI. In dieser Phase soll der Architekt die endgültige Lösung der Planungsaufgabe erarbeiten. Der Bauherr entscheidet sich für einen Entwurf. Dieser wird nun verfeinert und der Architekt hält erste Rücksprachen mit den Behörden.
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