Der Energiebedarf in Wohngebäuden wird durch energieverzehrende Leistungen in den drei Hauptbereichen Heizung, Warmwasser und Haushaltstrom verursacht und fällt hier zunächst als "Nutzenergiebedarf" an den Abgabestellen Heizkörper ("Heizwärmebedarf "), Zapfstelle ("Wärmebedarf Warmwasser") bzw. Steckdose ("Strombedarf") an.