Die formelle Planreife ist ein zu erfüllender Punkt, damit ein Bebauungsplan eine Vorweggenehmigungsreife erreicht hat.
Die formelle Planreife für einen gesamten Bebauungsplan oder für Teilbereiche ist nach folgenden 3 Verfahrensschritten erreicht:
- öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB,
- Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ( Arbeitskreis I und i. d. R. II)
- Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 2- 5 BauGB werden beachtet