Die formelle Planreife ist ein zu erfüllender Punkt, damit ein Bebauungsplan eine Vorweggenehmigungsreife erreicht hat.

Die formelle Planreife für einen gesamten Bebauungsplan oder für Teilbereiche ist nach folgenden 3 Verfahrensschritten erreicht: 

  1. öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB,  
  2. Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ( Arbeitskreis I und i. d. R. II)
  3. Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 2- 5 BauGB werden beachtet

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