Der Fertigstellungstermin ist der Zeitpunkt zu dem das zu errichtende Gebäude bezugsfertig ist. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle wesentlichen bautechnischen Arbeiten abgeschlossen sein. Dieser Termin wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Bei Nichteinhaltung können Schadensansprüche des Bauherrn geltend gemacht werden.

Ähnliche Artikel

Abnahme ■■■
Mit der Abnahme, die die (Landes-)Bauordnung vorsieht, bestätigt der Bauherr, dass alle vereinbarten . . . Weiterlesen
Architektenvertrag ■■■
Der Architektenvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr. Der Architektenvertrag . . . Weiterlesen
Hausanschlussleitung ■■■
Die Hausanschlussleitung besteht aus 3 Außenleitern (L1, L2, L3) und dem Neutralleiter (N). Die Hausanschlussleitung . . . Weiterlesen
Auftragnehmer ■■■
Auftragnehmer im Architekturkontext bezieht sich auf Einzelpersonen oder Unternehmen, die mit der Ausführung . . . Weiterlesen
Architektenhonorar ■■■
Das Architektenhonorar ist meist ein bestimmter Prozentsatz der Baukosten und stellt die wesentliche . . . Weiterlesen
Bauablauf ■■■
Bauablauf bezeichnet im Architekturkontext die geplante Abfolge von Aktivitäten und Arbeitsphasen, die . . . Weiterlesen
Wohnraumgestaltung ■■■
Wohnraumgestaltung im Kontext der Architektur bezieht sich auf den Prozess der Planung und Gestaltung . . . Weiterlesen
Bauherr ■■■
Ein Bauherr ist die Person, Organisation oder Institution, die den Bau eines Gebäudes oder eines Bauprojekts . . . Weiterlesen
Planung ■■■
Der Begriff "Planung" bezieht sich auf den Prozess der Vorbereitung, Organisation und Gestaltung von . . . Weiterlesen
Eurocode ■■■
Eurocode (EC) im Architekturkontext ist eine Reihe von europäischen Normen, die technische Anforderungen . . . Weiterlesen