Ein Flur wird bauaufsichtlich als ein Raum bezeichnet von welchem man Zutritt zu anderen Räumen oder Wohnungen erhält.
Ein rollstuhlgerechter Flur muss mindestens 1,20 m breit sein, um eine Drehung mit dem Rollstuhl gewährleisten zu können. In anderen Fällen genügt eine Breite von 1,0 m. Seit dem Jahre 2010 sind unter anderem Flure mit einem Rauchmelder auszustatten, da es sich um einen Rettungsweg handelt.