Eine Realteilung bedeutet, dass ein Grundstück in zwei oder mehrere kleinere Grundstücke geteilt werden kann. Ein Antrag muss bei der Bauprüfabteilung nicht mehr eingereicht werden.
Es muss selbständig geprüft werden, ob die geplante Bebaubarkeit der einzelnen Grundstücke auch noch nach der Teilung möglich ist. Eine erste Prüfung kann durch den geltenden Bebauungsplan erfolgen, indem die festgesetzte GFZ oder GRZ auf die kleineren Grundstücke angewandt wird. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, bei der zuständige Bauprüfabteilung abzuklären, ob die Bebaubarkeit der geplanten Grundstücke auch nach der Realteilung erfolgen kann.
Wenn das Baurecht geklärt ist, wird vom Eigentümer ein Vermesser beauftragt, der das Grundstück vermisst und beim zuständigen Geo- und Vermessungsamt eine neue Flurkarte beantragt. Mit der Flurkarte kann dann durch den Notar eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen.

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