Der Baubeginn erfolgt nach Erhalt des Baufreigabescheins und der Erfüllung der in der Baugenehmigung vorliegenden Auflagen und Bedingungen.

Im Baufreigabeschein müssen die Bezeichnung des Bauvorhabens sowie die Namen und Anschriften des Entwurfsverfassers und des Bauleiters eingetragen werden und dem Bauherrn zugestellt werden.

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