In einem Gebäude geringer Höhe darf der Fertigfußboden des obersten bewohnten Geschosses nicht mehr als 7 m über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen.

Ähnliche Artikel

Gebäuden mittlerer Höhe ■■■
Bei Gebäuden mittlerer Höhe liegt der Fußboden mindestens eines bewohnten Raumes oder Geschoßes über . . . Weiterlesen
Geschosshöhe ■■
Die Geschosshöhe wird senkrecht von der Oberkante des Fußbodens (siehe OKFF - Oberkante Fertigfußboden) . . . Weiterlesen
Fertigfußboden ■■
Fertigfußboden (FFB) im Architekturkontext bezieht sich auf den endgültigen, begehbaren Bodenbelag . . . Weiterlesen
Hausanschlussleitung ■■
Die Hausanschlussleitung besteht aus 3 Außenleitern (L1, L2, L3) und dem Neutralleiter (N). Die Hausanschlussleitung . . . Weiterlesen
Geländeoberfläche ■■
Die Geländeoberfläche stellt die Bezugsebene zB. zur Gebäudehöhe, Wandhöhe oder zur Feststellung . . . Weiterlesen
Hofentwässerung ■■
Die Hofentwässerung dient dem Schutz von Flächen und Gebäuden vor Schäden durch Regenwasser oder . . . Weiterlesen
Geschossflächenzahl ■■
- Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche . . . Weiterlesen
Dachgeschoss ■■
Das Dachgeschoss ist das oberste Geschoss eines Gebäudes, das entweder komplett Dachschrägen aufweist . . . Weiterlesen
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ■■
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung : Lüftungsanlagen mit einer Wärmerückgewinnung können . . . Weiterlesen
Besondere Wohngebiete WB ■■
Auszug aus der neugefassten Baunutzungsverordnung (BauNVO ) vom 23.01.1990 für Besondere Wohngebiete . . . Weiterlesen