Der Bauvorbescheid ist die Antwort des Bauamtes auf eine Bauvoranfrage. Der Antrag auf Bauvorbescheid dient üblicherweise zunächst der Entscheidung, ob das bauliche Vorhaben planungsrechtlich zulässig oder unzulässig ist.

Es liefert wichtige Informationen, ob und was auf dem Grundstück gebaut werden darf. Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, so können die bauordnungsrechtlichen Fragen im späteren Bauantragsverfahren geklärt werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man sich den Aufwand eines kompletten Bauantrages zunächst erspart. Der Vorbescheid ist verbindlich für die Planung und Bauausführung. Er gilt in der Regel zwei Jahre und kann auf Antrag um weitere zwei Jahre verlängert werden.

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