Die Herstellungskosten sind die Summe aller Aufwendungen, die zur gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes aufgewandt werden.
Insbesondere: Baukosten, Kosten für die Außenanlagen, Architektenhonorare, Gebühren für die Baugenehmigung . Herstellungskosten sind als Werbungskosten in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich absetzungsfähig (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
Nachträgliche Herstellungs- (oder Anschaffungskosten) bilden die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz.