Die Herstellungskosten sind die Summe aller Aufwendungen, die zur gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes aufgewandt werden.

Insbesondere: Baukosten, Kosten für die Außenanlagen, Architektenhonorare, Gebühren für die Baugenehmigung . Herstellungskosten sind als Werbungskosten in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich absetzungsfähig (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).

Nachträgliche Herstellungs- (oder Anschaffungskosten) bilden die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz.

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