Die Baunebenkosten sind in der Kostengliederung der DIN 276, Kostengruppe 700 aufgelistet und sind eine spezielle Gruppe der Baukosten.
Baunebenkosten beinhalten:
- Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen, wie Planungen, Ausschreibungen , Bauleitung, Bauführung und Bauabrechnung
- Kosten für Verwaltungsleistungen bei Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens
- Kosten der Behördenleistungen, wie Prüfungen und Genehmigungen
- Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel, z.B. Maklerprovisionen, Gerichts und Notarkosten einmalige Geldbeschaffungskosten, Hypothekendisagio, Kreditprovisionen und Spesen, Wertberechnungs- und Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungskosten, Kapitalkosten und Erbbauzinsen
- Kosten der Beschaffung und Verzinsung der Zwischenfinanzierungsmittel einschließlich der gestundeten Geldbeschaffungskosten, Steuerbelastungen des Baugrundstücks
- Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen, - Fremdkapitalkosten, Annuitäten und Bewirtschaftungskosten
In der Regel kann man ca. 15 - 20 % der Baukosten für die Baunebenkosten veranschlagen.
{jumi [plugins/content/jumi/amazon.php][229]}