Die Baunebenkosten sind in der Kostengliederung der DIN 276, Kostengruppe 700 aufgelistet und sind eine spezielle Gruppe der Baukosten.
Baunebenkosten beinhalten:
  • Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen, wie Planungen, Ausschreibungen , Bauleitung, Bauführung und Bauabrechnung
  • Kosten für Verwaltungsleistungen bei Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens
  • Kosten der Behördenleistungen, wie Prüfungen und Genehmigungen
  • Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel, z.B. Maklerprovisionen, Gerichts und Notarkosten einmalige Geldbeschaffungskosten, Hypothekendisagio, Kreditprovisionen und Spesen, Wertberechnungs- und Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungskosten, Kapitalkosten und Erbbauzinsen
  • Kosten der Beschaffung und Verzinsung der Zwischenfinanzierungsmittel einschließlich der gestundeten Geldbeschaffungskosten, Steuerbelastungen des Baugrundstücks
  • Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen, - Fremdkapitalkosten, Annuitäten und Bewirtschaftungskosten
In der Regel kann man ca. 15 - 20 % der Baukosten für die Baunebenkosten veranschlagen.

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