Der Bauwert ist eine von mehreren Grundlagen für die Festsetzung des Beleihungswertes. Er besteht aus der Summe der angemessenen Herstellungskosten für Gebäude und Außenanlagen.
Die angemessenen Herstellungskosten werden dabei entweder nach dem Abschlags- oder nach dem Indexverfahren ermittelt. Das Abschlagsverfahren wird vornehmlich bei Neubauten verwendet. Dabei wird in der Regel vom Kubikmeterpreis ausgegangen, der mit dem umbauten Raum multipliziert und anschließend um einen Risikoabschlag vermindert wird. Dieser Risikoabschlag richtet sich u.a. nach den Veräußerungschancen des Objekts.
Das Indexverfahren wird zumeist bei Altbauten verwendet. Grundlage bilden dabei die Bauwertverhältnisse des Jahres 1913, die gleich Hundert gesetzt werden. Mittels Baukostenindex werden sie dem jeweiligen Kostenniveau angepasst. In der Regel wird auch bei dieser Methode zusätzlich noch ein Risikoabschlag vorgenommen.