Altlasten sind umweltgefährdende Stoffe auf oder unter Grundstücken, die Gefahren für den Einzelnen oder für die Allgemeinheit hervorrufen z.B. ehemalige Chemie- oder Mülldeponien (Altablagerungen) oder stillgelegte Betriebe (Altstandorte). Auch Rüstungs- oder militärische Altlasten zählen hierzu. Altlastenverdächtige Flächen sind in den Bauleitplänen (s. Bebauungsplan ) besonders zu kennzeichnen. Altlasten vermindern den Bodenwert und wirken investitionshemmend.