VF ist die Abkürzung für Verkehrsfläche. Verkehrsflächen sind Bereiche, welche die Erschließung von Räumen oder Gebäuden ermöglichen, wie z.B Flure, Eingangsbereiche, Treppen, Rolltreppen etc.

  1. Verkehrsflächen dürfen in gewerblichen Räumen gemäß GIF und Din 277 nicht in die Mietfläche einfließen. Verkehrsflächen umfassen folgende Flächen:feste und bewegliche Treppenläufe und Rampen und deren Zwischenpodeste (Ausnahme Geschosspodeste), Aufzugsschacht-Grundflächen je Haltepunkt
  2. Fahrzeugverkehrsflächen
  3. Wege, Treppen und Balkone, deren überwiegender Zweck der Flucht und Rettung dient
  4. in Shopping-Centern: Eingangshallen, Ladenstraßen und Atrien