VF ist die Abkürzung für Verkehrsfläche. Verkehrsflächen sind Bereiche, welche die Erschließung von Räumen oder Gebäuden ermöglichen, wie z.B Flure , Eingangsbereiche, Treppen , Rolltreppen etc.

  1. Verkehrsflächen dürfen in gewerblichen Räumen gemäß GIF und Din 277 nicht in die Mietfläche einfließen. Verkehrsflächen umfassen folgende Flächen:feste und bewegliche Treppenläufe und Rampen und deren Zwischenpodeste (Ausnahme Geschosspodeste), Aufzugsschacht-Grundflächen je Haltepunkt
  2. Fahrzeugverkehrsflächen
  3. Wege, Treppen und Balkone, deren überwiegender Zweck der Flucht und Rettung dient
  4. in Shopping-Centern: Eingangshallen, Ladenstraßen und Atrien