Verkehrsflächen (VF) sind Bereiche, welche die Erschließung von Räumen oder Gebäuden ermöglichen, wie z.B Flure , Eingangsbereiche, Treppen , Rolltreppen etc.
Verkehrsflächen dürfen in gewerblichen Räumen gemäß GIF und Din 277 nicht in die Mietfläche einfließen. Verkehrsflächen umfassen folgende Flächen:
- feste und bewegliche Treppenläufe und Rampen und deren Zwischenpodeste (Ausnahme Geschosspodeste), Aufzugsschacht-Grundflächen je Haltepunkt
- Fahrzeugverkehrsflächen
- Wege, Treppen und Balkone , deren überwiegender Zweck der Flucht und Rettung dient
- in Shopping-Centern: Eingangshallen, Ladenstraßen und Atrien