Um eine formelle Wertermittlung für ein Objekt durchführen und den Beleihungswert festzusetzen zu können, benötigen Finanz­dienstleistungs­unternehmen bestimmte Beleihungsunterlagen , z.B.:

Allgemeine Unterlagen:

Grundbuchauszug, Abzeichnung der Flurkarte (mit dem eingezeichneten Gebäude), Kaufvertrag, Einkommensnachweis
Flurkarte, Nachweis über die Höhe der Erschließungskosten, Bestätigung, dass das Grundstück im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, und dass das gesetzliche Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird.
Bei Gebrauchtobjekten:
Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Gebäude- bzw. Feuerversicherung, Miet-/Pachtverträge
Baubeschreibung, Bauschein mit den genehmigten Bauzeichnungen, Berechnung der Wohn-/Nutzfläche, Berechnung des umbauten Raumes, Aufstellung der Baukosten einschließlich der Baunebenkosten
Bei Um- und Ausbauten:
Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Berechnung des umbauten Raumes, Berechnung der Wohn-/Nutzfläche, Aufstellung der Baukosten, einschließlich der Nebenkosten.