Um eine formelle Wertermittlung für ein Objekt durchführen und den Beleihungswert festzusetzen zu können, benötigen Finanzdienstleistungsunternehmen bestimmte Beleihungsunterlagen , z.B.:
Allgemeine Unterlagen:
Grundbuchauszug, Abzeichnung der Flurkarte (mit dem eingezeichneten Gebäude), Kaufvertrag, Einkommensnachweis
Bei Baugrundstücken:
Flurkarte, Nachweis über die Höhe der Erschließungskosten, Bestätigung, dass das Grundstück im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, und dass das gesetzliche Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird.
Bei Gebrauchtobjekten:
Bei Neubauten:
Baubeschreibung, Bauschein mit den genehmigten Bauzeichnungen, Berechnung der Wohn-/Nutzfläche, Berechnung des umbauten Raumes, Aufstellung der Baukosten einschließlich der Baunebenkosten
Bei Um- und Ausbauten:
Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Berechnung des umbauten Raumes, Berechnung der Wohn-/Nutzfläche, Aufstellung der Baukosten, einschließlich der Nebenkosten.